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Häufig gestellte Fragen

    Wie mache ich den Boden unter einer Kletterwand sicher?

    Für Kletterwände auf Spielplätzen gilt DIN EN 1176. Bei mehr als 60 cm freier Fallhöhe ist im gesamten Aufprallbereich ein stoßdämpfender Bodenbelag erforderlich, dessen nach DIN EN 1177 geprüfte kritische Fallhöhe mindestens der freien Fallhöhe entspricht. Rasen und Oberboden werden nach DIN EN 1176 bis zu einer freien Fallhöhe von 100 cm berücksichtigt. Voraussetzung ist eine gepflegte, nachgiebige Fläche ohne Steine, Wurzeln, Fundamente und andere harte Gegenstände. Bei Verdichtung, Austrocknung oder Frost ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.


    Für größere Fallhöhen kommen lose Schüttstoffe oder Fallschutzplatten infrage. Der Prüfbericht weist die kritische Fallhöhe für einen bestimmten Aufbau aus, also für Plattentyp, Dicke und Verbindung und bei mehrlagigen Systemen für die gesamte Schichtenfolge. Ermittelt wird dieser Wert im Labor auf starrer Unterlage. Geprüfte Ausführungen sind für kritische Fallhöhen bis 300 cm erhältlich. Aus der Plattendicke allein lässt sich die Eignung nicht ableiten. Reicht die geprüfte kritische Fallhöhe nicht aus, ist ein Aufbau mit höherer geprüfter Fallhöhe, eine geringere freie Fallhöhe oder eine andere Gerätekonstruktion erforderlich.


    Auf der Fläche muss der Aufbau dem geprüften entsprechen. Fallschutzplatten werden nach den Einbauvorgaben auf ebenem, tragfähigem Untergrund verlegt, denn Hohlstellen, Setzungen und offene Fugen verschlechtern die Stoßdämpfung. Lose Schüttstoffe werden mit der erforderlichen Schichtdicke und einer Zugabe für Verdrängung eingebaut. Am Wandfuß entstehen im Betrieb schnell Mulden, deshalb sind Füllstand und Verteilung regelmäßig zu prüfen und zu ergänzen. Im Aufprallbereich dürfen keine Fundamente, Kanten oder andere harte Gegenstände liegen.


    Sportlich genutzte Kletterwände und Boulderwände sind davon zu trennen und fallen je nach Bauart und Nutzung unter DIN EN 12572. Ein nach DIN EN 1177 geprüfter Bodenbelag ersetzt dort kein Sicherungskonzept. Kletterwände erfordern je nach Bauart Seilsicherung oder Sicherungsautomaten, Boulderwände einen nach DIN EN 12572 geplanten Aufprallmattenaufbau.