Wie mache ich den Boden unter einem Klettergerüst sicher?
Unter einem Klettergerüst ist ein stoßdämpfender Bodenbelag erforderlich, sobald die freie Fallhöhe mehr als 60 cm beträgt. Das schreibt DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte in ihrem Anwendungsbereich vor. Für Klettergerüste, die ausschließlich für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, gilt stattdessen DIN EN 71-8.
Als Belag eignen sich Fallschutzmatten aus Gummigranulat, deren nach DIN EN 1177 bestimmte kritische Fallhöhe mindestens der freien Fallhöhe des Klettergerüsts entspricht. Lose Schüttstoffe wie Rindenmulch, Holzhackschnitzel, Sand oder Fallschutzkies mit 2 bis 8 mm Körnung sind ebenfalls möglich. Sie werden nach den Vorgaben der DIN EN 1176 ausgeführt und müssen regelmäßig auf die erforderliche Schichtdicke ergänzt werden.
Der Fallschutzbelag muss den gesamten Aufprallbereich abdecken. Bis 150 cm freier Fallhöhe reicht er mindestens 150 cm über die senkrechte Projektion der erhöhten Geräteteile hinaus. Bei größerer Fallhöhe beträgt diese Mindestausdehnung zwei Drittel der freien Fallhöhe plus 50 cm.
Vor dem Verlegen den Untergrund eben und tragfähig herrichten sowie Steine, Glas, scharfe Kanten oder harte Gegenstände entfernen.
Die Fläche regelmäßig auf Beschädigungen und lose Verbindungen prüfen, bei losen Schüttstoffen auch auf die Schichtdicke. Einzelne Platten lassen sich bei Bedarf austauschen.