Welche Fallhöhe sichern Fallschutzmatten und Fallschutzplatten ab?
Fallschutzmatten und Fallschutzplatten können für die im Prüfbericht nach DIN EN 1177 ausgewiesene kritische Fallhöhe eingesetzt werden. Das ist die niedrigste Höhe, bei der der HIC-Wert 1000 oder die Beschleunigung gmax 200 g erreicht wird. Je nach Ausführung liegt sie bei etwa 100 bis 300 cm.
bis 100 cm: zum Beispiel niedrige Spielhäuser, Balanciergeräte
bis 150 cm: zum Beispiel niedrige Kletterelemente
bis 200 cm: zum Beispiel Kletternetze, Klettergerüste, Kombinationsgeräte
bis 300 cm: zum Beispiel hohe Klettertürme und große Spielanlagen
Die Gerätebeispiele dienen nur der Orientierung. Maßgeblich ist die freie Fallhöhe des konkreten Spielgeräts nach DIN EN 1176. Die ausgewiesene kritische Fallhöhe muss mindestens dieser freien Fallhöhe entsprechen.