Welcher Bodenbelag macht ein Blechdach mit Doppelstehfalz begehbar?
Ein Bodenbelag allein macht ein Blechdach mit Doppelstehfalz nicht als Terrasse begehbar. Zuvor müssen ein Tragwerksplaner und ein Fachbetrieb prüfen, ob Dachkonstruktion und Stehfalzdeckung das Gewicht des Belags sowie die Lasten aus der Nutzung aufnehmen können. Auch Dachneigung, Entwässerung, Windsogsicherung und Absturzschutz sind zu berücksichtigen.
Nach bestätigter Eignung können elastische WARCO-Terrassenplatten aus PU-gebundenem Gummigranulat als Nutzschicht verlegt werden. Sie liegen lose auf der intakten Blechdeckung und werden weder mit ihr verschraubt noch verklebt. Dadurch bleibt das Blech die wasserführende Schicht: Niederschlag läuft durch die offenporigen Platten und anschließend über die Dachneigung ab.
Die Doppelstehfalze ragen etwa 2,5 bis 3 cm über die Blechfläche hinaus. Passend zu ihrer Lage werden Nuten in die Unterseite der Platten gefräst. Die Falze greifen in diese Nuten ein, während die Platten zwischen ihnen auf dem Blech aufliegen. Die Plattendicke muss die Falzhöhe um mindestens 1 cm übersteigen; dafür werden 4 cm starke Platten eingesetzt.
Die Nuten dürfen die Platten nicht unzulässig schwächen oder die thermische Bewegung der Blechdeckung behindern. Auch die Sicherung gegen Verrutschen und Windsog muss für das jeweilige Dach geplant werden. Schäden an Blech, Falzen oder Anschlüssen sind vor der Verlegung durch einen Fachbetrieb instand zu setzen.