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Häufig gestellte Fragen

    Warum gilt für den Plattenbedarf das Nutzmaß?

    Für den Plattenbedarf gilt das Nutzmaß, weil nur dieses Maß angibt, wie viele Bodenplatten nebeneinander auf eine Fläche passen: Das Nutzmaß ist das Rastermaß einer verlegten Platte, während das Versandmaß die äußeren Abmessungen der einzelnen Platte beschreibt und deshalb etwas größer ausfällt.


    Gerechnet wird deshalb nicht über die Quadratmeterzahl, sondern über beide Seitenmaße. Bei einer Fläche von 5,2 m × 4 m und einer Platte mit einem Nutzmaß von 50 × 50 cm ergeben sich 11 Reihen und 8 Spalten, zusammen also 88 Platten.


    Maßgeblich ist immer das Nutzmaß aus dem Datenblatt, nicht das etwas größere Versandmaß.


    Für Randzuschnitte, Verschnitt und spätere Ausbesserungen kommen einige Platten hinzu. Den fertigen Bedarf einschließlich Verlegemuster berechnet der Verlegeplaner auf jeder Produktseite im Online-Shop.

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