Wann brauchen Terrassenplatten eine Randeinfassung?
Terrassenplatten aus Gummigranulat benötigen eine Randeinfassung, wenn sie seitlich auswandern können. Sind die Platten fest miteinander oder dauerhaft mit dem Untergrund verbunden, kann darauf verzichtet werden.
Vorhandene seitliche Begrenzungen können eine zusätzliche Randeinfassung ersetzen. Schließen Wand, Brüstung, Attika oder Bordstein unmittelbar an die Randplatten an, ist keine weitere Einfassung notwendig. Das gilt auch, wenn eine Rasenfläche bündig und auf gleicher Höhe an die Randplatten anschließt. Die im Erdreich verwurzelte Grasnarbe stützt die Platten seitlich und verhindert so ein Verschieben.
Bei verklebten Platten oder Ausführungen mit einer festen Puzzleverzahnung ist in der Regel ebenfalls keine Randeinfassung erforderlich.